BESCHLUSSVORSCHLÄGE ZU DEN PUNKTEN DER TAGESORDNUNG GEMÄSS § 108 AKTG
I. Zu Punkt 2. der Tagesordnung:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen:
„Die Verwendung des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2010 ausgewiesenen Bilanzgewinns in Höhe von EUR 26.842.553,90 wird entsprechend dem Gewinnverteilungsvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wie folgt vorgenommen:
- Je dividendenberechtigte Aktie wird eine Dividende in der Höhe von EUR 1,25 ausbezahlt;
- die Auszahlung der Dividende erfolgt am 22.04.2011;
- der verbleibende Bilanzgewinn von EUR 1.125.761,40 wird auf neue Rechnung vorgetragen.“
II. Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen:
„Den Mitgliedern des Vorstandes der Semperit Aktiengesellschaft Holding wird für das Geschäftsjahr 2010 die Entlastung erteilt.
III. Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen:
„Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Semperit Aktiengesellschaft Holding wird für das Geschäftsjahr 2010 die Entlastung erteilt.“
IV. Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011.
Im Sinne der Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen:
„Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und Lagebericht der Gesellschaft sowie den von der Gesellschaft aufzustellenden Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011 bestellt.“
V. Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Wahlen in den Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen:
„Herr Mag. Patrick Prügger wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, in den Aufsichtsrat der Semperit Aktiengesellschaft Holding gewählt.“
Begründung
Gemäß § 10 der Satzung der Gesellschaft besteht deren Aufsichtsrat aus mindestens drei und höchstens zehn Mitgliedern, die von der Hauptversammlung auf die längste nach § 87 Aktiengesetz zulässige Funktionsperiode gewählt werden. Gegenwärtig besteht der Aufsichtsrat aus sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern.
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 14. April 2011 endet das Aufsichtsratsmandat von Herrn Dr. Walter Lederer durch Zeitablauf. Um die aktuelle Zahl von sechs gewählten Mitgliedern aufrecht zu erhalten, ist in der kommenden Hauptversammlung demnach ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Mag. Patrick Prügger bis zur ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt neu in den Aufsichtsrat zu wählen. Mag. Prügger hat eine Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG abgegeben. Diese ist auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.


