Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus einem fixen und einem erfolgsabhängigen Anteil sowie aus Sachbezügen zusammen. Die Bemessungsgrundlage für die variable Vergütung des Vorstands sind der Jahresüberschuss und die Höhe der Gewinnausschüttung. Für das neue Vorstandsmitglied Dipl.-BW Thomas Fahnemann wurde im Sinne der Vorgaben des Corporate Governance Kodex zusätzlich eine dritte Gehaltskomponente eingeführt, die an die Erreichung nachhaltiger, langfristiger und mehrjähriger Leistungskriterien anknüpft. Basierend auf der Erreichung der Zielkriterien wird der Bonus im Nachhinein für das abgelaufene Geschäftsjahr bestimmt und über drei Jahre verteilt zu gleichen Teilen ausbezahlt. Bei Nichterreichung der Zielkriterien erfolgt keine Bonuszuweisung in dieser Gehaltskomponente beziehungsweise auch die Reduktion oder vollständige Einbehaltung von noch nicht ausbezahlten Anteilen. Die Höchstgrenze für die variablen Vergütungsanteile (erfolgsabhängiger Anteil und dritte Gehaltskomponente) wurde mit 111 % der Jahresfixvergütung fixiert.
Im Geschäftsjahr 2010 beliefen sich die Bezüge des Vorstands auf 2.716 TEUR (Vorjahr: 2.276 TEUR), darin waren 1.540 TEUR (Vorjahr: 1.231 TEUR) variable Anteile enthalten. Die betriebliche Altersversorgung wurde für den Vorsitzenden des Vorstands bereits anlässlich der ersten Bestellung in Form einer direkten vertraglichen Leistungszusage geregelt. Für die anderen Mitglieder des Vorstands ist diese in einem Statut der Gesellschaft festgelegt, welches eine Rückdeckungsversicherung nach dem Prinzip Defined Contribution vorsieht. Im Fall der Beendigung der Funktion eines Vorstandsmitglieds erfolgt eine Abfertigung entsprechend den Regelungen des Angestelltengesetzes. Aktienoptionen wurden keine gewährt. Für den Vorstand sowie die leitenden Führungskräfte im Konzern besteht eine D&O Versicherung.
Die Vergütung des Aufsichtsrats erfolgt wie in § 15 der Satzung festgelegt. Demnach erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats als Ersatz seiner Barauslagen ein Anwesenheitsgeld für jede Sitzung in Höhe von 120 EUR sowie eine fixe jährliche Vergütung in Höhe von 4.360 EUR. Beide Beträge sind an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex gekoppelt (Basis: VPI 2000 Jahresdurchschnitt 2004 = 108,1), sodass die Beträge für 2010 etwas über den oben genannten liegen. Für den Vorsitzenden erhöht sich die fixe Vergütung um 100 % und für seinen Stellvertreter um 50 %. Neben der fixen Vergütung und dem Anwesenheitsgeld erhält der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit (ohne Belegschaftsvertreter) einen Anteil von 0,15 % von dem mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehenen Jahresüberschuss als ergebnisabhängige´Tantieme. Diese Tantieme wird unter den Mitgliedern des Aufsichtsrats so verteilt, dass alle Mitglieder den gleichen Betrag erhalten, der Vorsitzende zusätzlich 100 % und sein Stellvertreter zusätzlich 50 %. Zudem darf der ergebnisabhängige Anteil je Aufsichtsratsmitglied maximal das 2,5-fache der jährlichen fixen Vergütung (ohne Anwesenheitsgeld) nicht übersteigen.
Die Offenlegung der Vergütung erfolgt für den gesamten Vorstand/Aufsichtsrat und nicht getrennt nach einzelnen Mitgliedern (gemäß Regel 31 und 51). Eine Veröffentlichung der Einzelbezüge liegt in der persönlichen Entscheidungssphäre der Vorstandsmitglieder/Aufsichtsratsmitglieder und erfolgt deshalb nicht im Rahmen der Berichterstattung.


