120. ordentliche Hauptversammlung der
SEMPERIT AKTIENGESELLSCHAFT HOLDING
am Donnerstag, dem 30. April 2009
Anträge:
Zum zweiten Punkt der Tagesordnung:
„Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2008“
Es wird beantragt, den im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2008 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 22.970.069,38 entsprechend dem Gewinnverteilungsvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wie folgt zu verteilen:
- Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,09 je Aktie.
- Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinnes von EUR 545.026,32.
- Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 11.5.2009.
Zum dritten Punkt der Tagesordnung:
„Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008“
Es wird beantragt, den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 die Entlastung zu erteilen.
Zum vierten Punkt der Tagesordnung:
„Wahlen in den Aufsichtsrat“
Mit Beendigung der 120. ordentlichen Hauptversammlung am 30.4.2009 endet das Mandat von Herrn Dr. Veit SORGER durch Zeitablauf.
Es wird die Wiederwahl von Herrn Dr. Veit SORGER auf die Dauer von 3 Jahren, das ist bis zur ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, in den Aufsichtsrat beantragt.
Weiters wird die Wahl von Herrn Dr. Anton SCHNEIDER auf die Dauer von 3 Jahren, das ist bis zur ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, in den Aufsichtsrat beantragt.
Zum fünften Punkt der Tagesordnung:
„Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009“
Es wird die Wahl der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009 beantragt.
Zum sechsten Punkt der Tagesordnung:
„Beschlussfassung über die bis maximal 30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung gültige Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, eigene Aktien gem. § 65 Abs 1 Z 8 AktG in einem Volumen von bis zu 5 % des Grundkapitals zu erwerben sowie über die Festsetzung der Rückkaufsbedingungen (einschließlich dem beim Rückerwerb niedrigsten zu leistenden Gegenwert iHv € 10,00 pro Aktie und dem beim Rückerwerb höchstens zu leistenden Gegenwert iHv € 25 pro Aktie).“
Es wird beantragt, den Vorstand zu ermächtigen, innerhalb von maximal 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG in einem Volumen von bis zu 5 % des Grundkapitals zu erwerben sowie die Rückkaufbedingungen festzulegen, wobei der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 10,00 pro Aktie beträgt und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 25,00 pro Aktie nicht überschreiten darf.


