Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand, bestehend aus vier Mitgliedern, leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung in einer Form, wie es das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie das öffentliche Interesse erfordern. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens wird in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat festgelegt und in regelmäßigen Abständen in Sitzungen diskutiert. Kommunikationsaufgaben von wesentlicher Bedeutung werden vom Vorstand selbst wahrgenommen. Grundlage der Unternehmensführung bilden die gesetzlichen Bestimmungen, die Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung. Außerdem gibt auch der Österreichische Corporate Governance Kodex Verhaltensregeln vor.

Der Aufsichtsrat bestimmt die Verteilung der Geschäfte im Vorstand sowie jene Geschäfte, die seiner Zustimmung bedürfen. Darüber hinaus unterstützt der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens, insbesondere bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss aus seiner Mitte Ausschüsse für die Behandlung spezifischer Angelegenheiten gebildet: Präsidium, Vergütungsausschuss, Prüfungsausschuss und Nominierungsausschuss. Die Entscheidungsbefugnis zur Beschlussfassung obliegt dem Gesamtaufsichtsrat.


Kontaktperson

CT

Mit Fragen wenden Sie sich bitte an:

Clemens Taschée
Head of Group Accounting
T +43 1 79777-230
E-Mail senden