Directors' Dealings
Aktienkäufe und -verkäufe von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats werden gemäß § 48d Börsegesetz innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Tag des Abschlusses des Geschäfts der Finanzmarktaufsicht gemeldet. Directors' Dealings werden über die Finanzmarktaufsicht veröffentlicht und sind unter dem Link http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/emittenten/directors-dealings/directors-dealings-datenbank.html zu finden.


